Unsere Leistungen für Vereine

Für Vereine hält das deutsche Steuerrecht eine ganze Reihe von "Sondervorschriften" bereit. Für die Anerkennung und Beibehaltung der Gemeinnützigkeit gilt es strenge Regeln zu beachten.

Bereits bei den Grundaufzeichnungen gilt es, zwischen den einzelnen Tätigkeitsbereichen

  • Ideeller Bereich,
  • Vermögensverwaltung,
  • Zweckbetrieben und
  • wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben

zu unterscheiden und auf die Einhaltung der Satzung zu achten.

Hierbei sind wir Vereinen gerne behilflich, z. B. durch Erstellung von Auswertungen, die auf Ihren Haushaltsplan abgestimmt sind und aufzeigen, welche Etatmittel zeitnah noch zur Verfügung stehen.

Brackmann | Schürmeyer . Steuerberatersozietät
Telefon: +49 (5401) 83200
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